XII. Frage: Wer übernimmt die Kosten einer Klage?

Im Kündigungsschutzprozess entstehen Anwaltskosten und Gerichtskosten. Es können darüber hinaus Kosten für Gutachter, Sachverständige und Zeugen entstehen.
In den arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, wer das Verfahren gewonnen hat. Einen Erstattungsanspruch gegen
den Verlierer gibt es hier nicht.
Rechtschutzversicherungen übernehmen – mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe einer vereinbarten Selbstbeteiligung – i.d.R. sämtliche Kosten, die im arbeitsgerichtlichen Verfahren entstehen. 
Bei geringen regelmäßigen Einkünften kann unter Umständen ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bestehen.

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