III. Frage: Wann ist eine Kündigung in jedem Fall unwirksam?

Es gibt zahlreiche Gründe, welche eine ordentliche Kündigung oder eine außerordentliche Kündigung - egal ob begründet oder nicht begründet - bereits aus formellen Gründen unwirksam machen, z. B. 

  • die Schriftform wurde nicht eingehalten (z.B. per WhatsAp, Fax oder E-Mail),
  • die Kündigung wurde vom "Falschen" unterschrieben,
  • der Betriebsrat wurde nicht angehört oder nicht vollständig über alle belastenden und entlastenden Umstände informiert,
  • der Arbeitnehmer hat einen Sonderkündigungsschutz (z.B. als Schwerbehinderter, als Betriebsratsmitglied, befindet sich in Schwangerschaft, in Mutterschutz, in Elternzeit, in Pflegezeit, als Datenschutzbeauftragter) und der Arbeitgeber hat die erforderliche Zustimmung nicht eingeholt,
  • der Mitarbeiter ist aus sonstigen Gründen ordentlich unkündbar (z.B. § 34 Abs. TVöD oder § 3.3 MTV Metall NRW),
  • Fristen wurden nicht eingehalten, z.B. Anhörungsfrist des Betriebsrates (sieben bzw. drei Tage, § 102 Abs. BetrVG), Zweiwochenfrist bei außerordentlicher Kündigung (§ 626 Abs. 2 BGB).

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