V. Frage: Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen rechtlichen „Anspruch“ auf Abfindung haben Arbeitnehmer nur, wenn es hierzu besondere Vereinbarungen gibt, z.B. in einem Sozialplan oder einem Tarifvertrag.
Gleichwohl enden die meisten Kündigungsverfahren trotzdem mit der Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer; dies nicht, weil der Arbeitgeber hierzu vom Gericht verpflichtet werden kann, sondern weil sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Zahlung einer Abfindung geeinigt haben. 
Warum? 

Für den Arbeitgeber hat dies den Vorteil, dass er nun Rechtssicherheit hat und ausgeschlossen ist, dass der Arbeitnehmer nach siegreichem Klageverfahren wieder in den Betrieb zurückkehrt.
Auch für den Arbeitnehmer bietet ein Abfindungsvergleich nicht nur finanzielle Vorteile. Zwar gibt er mit einem solchen Vergleich sein altes Arbeitsverhältnis auf. Mit der Beendigung des Streits kann sich der Arbeitnehmer dann aber auch auf die Suche nach einem neuen Arbeitsverhältnis konzentrieren. In vielen Fällen ist ein solches sogar schon gefunden oder der Arbeitnehmer jedenfalls entschlossen, keinesfalls in den alten Betrieb zurückzukehren.

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