V. Frage: Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen rechtlichen „Anspruch“ auf Abfindung haben Arbeitnehmer nur, wenn es hierzu besondere Vereinbarungen gibt, z.B. in einem Sozialplan oder einem Tarifvertrag.
Gleichwohl enden die meisten Kündigungsverfahren trotzdem mit der Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer; dies nicht, weil der Arbeitgeber hierzu vom Gericht verpflichtet werden kann, sondern weil sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Zahlung einer Abfindung geeinigt haben. 
Warum? 

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VI. Frage: Wie hoch soll die Abfindung sein?

Die Höhe der Abfindung ist frei verhandelbar. Siehängt von zahlreichen Faktoren ab. Die Überlegungen, welche Abfindung angemessen wäre, beginnen nach meiner Erfahrung in der Praxis häufig mit der sogenannten „Regelabfindung“. Im Raum Sachsen-Anhalt beträgt diese z.B. 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Hat man diese Regelabfindung ermittelt, müssen die individuellen Faktoren des Einzelfalls noch berücksichtigt und sozusagen "eingepreist" werden. Wichtige Faktoren dabei sind

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VII. Frage: Wie ist eine Abfindung zu versteuern?

Abfindungen sind frei von Sozialabgaben. Sie unterliegen jedoch der Einkommensteuer.

VIII. Frage: Muss ich mich auf eine Abfindung einlassen?

Definitiv "Nein", der Arbeitnehmer hat keine Verpflichtung, sich auf eine Abfindung einzulassen.

In vielen Fällen mag ein Abfindungsvergleich jedoch sinnvoll sein, um den Streit zu beenden. Es gibt aber auch Fälle, bei denen es zu keinem Abfindungsvergleich kommt. Dies kann einige Gründe haben.
Manchmal

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X. Frage: Wann kann aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden?

Verhaltensbedingte Kündigungsgründe liegen vor, wenn der Mitarbeiter oder Arbeitnehmer sich derart vertragswidrig verhalten hat, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber bei Abwägung aller Interessen nicht mehr zuzumuten ist. Dies ist dann der Fall, wenn

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