VI. Frage: Wie hoch soll die Abfindung sein?

Die Höhe der Abfindung ist frei verhandelbar. Siehängt von zahlreichen Faktoren ab. Die Überlegungen, welche Abfindung angemessen wäre, beginnen nach meiner Erfahrung in der Praxis häufig mit der sogenannten „Regelabfindung“. Im Raum Sachsen-Anhalt beträgt diese z.B. 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Hat man diese Regelabfindung ermittelt, müssen die individuellen Faktoren des Einzelfalls noch berücksichtigt und sozusagen "eingepreist" werden. Wichtige Faktoren dabei sind

insbesondere:

  • die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage,
  • die Bereitschaft des Arbeitnehmers, in den Betrieb zurückzukehren, wenn er die Klage gewinnt,
  • die Bereitschaft des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer wieder aufzunehmen, wenn er die Klage verliert,
  • die finanzielle Lage des Arbeitgebers,
  • die Chancen des Arbeitnehmers am Arbeitsmarkt.
  • Die Erfolge bei den Abfindungsverhandlungen hängen darüber hinaus von vielen kleineren, psychologischen Faktoren ab. Z.B. wird ein Arbeitgeber, der bereits gegenüber seinen Mitarbeitern im Unternehmen damit geprahlt hat, den Arbeitnehmer hinausgeworfen zu haben, deutlich tiefer in die Tasche greifen, wenn er befürchten muss, dass der Arbeitnehmer mit seiner Kündigungsschutzklage Erfolg hat und in den Betrieb zurückkehrt. Auf der anderen Seite wird ein Arbeitgeber, der weiß, dass der Arbeitnehmer bereits ein neues Anstellungsverhältnis gefunden hat, selbst dann keine hohe Abfindung zahlen, wenn er eine Niederlage bei Gericht befürchten müsste.

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