Erbrecht

gesetzliches und testamentarisches Erbrecht,

Testamentgestaltung,

Pflichtteil,
Der Pflichtteil ist ein auf Geldzahlung gerichteter Anspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten
Hier konkurrieren Ansprüche der Erben mit dem Anspruch des enterbten Pflichtteilsberechtigten. Der Pflichtteilsberechtigte kann seinen Pflichtteil nur bei Kenntnis des Nachlasses errechnen und geltend machen. Naturgemäß hat er aber nur selten einen konkreten Überblick über Bestand und Wert des Nachlasses, nach dem sich die Höhe seines Pflichtteils berechnet. Er hat als Nichterbe auch keinen Zugang zu dem Nachlass. Die Erben als Pflichtteilsschuldner haben eher ein Interesse daran, keine oder nur unvollständige Angaben zum Nachlass zu machen. In diesem Spannungsverhältnis räumt das Gesetz dem Pflichtteilsberechtigten daher ein Auskunftsrecht § 2314 Abs. 1 BGB gegen die Erben ein (§ 2314 BGB). mehr zu: Auskunftsansprüchen des Pflichtteilsberechtigten folgt in Kürze.

Vermächtnis,

Herausgabeansprüche des Erben,

Auskunftsansprüche des Erben
Mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB, § 1942 Abs. 1 BGB). Es kommt weder auf die Kenntnis des Erben vom Tod des Erblassers an, noch bedarf es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des Erben. Der Erbe kann allenfalls aktiv ausschlagen. Wenn er aber auf den Nachlass zugreifen will, muss er zunächst in Erfahrung bringen, welche Gegenstände zum Nachlass gehören. Das kann in der Praxis oft schwierig sein. Gesetze helfen dem Erben mit Auskunftsansprüchen. In den Händen des Erben sind sie ein "scharfes Schwert". Sie sind mittels Klage erzwingbar und können durch Zwangshaft oder Zwangsgeld wirkungsvoll vollstreckt werden. Nachfolgend werden die wichtigsten Auskunftsansprüche des Erben benannt.-
Mehr zu: Auskunftsansprüche des Erben folgt in Kürze.

Ansprüche von Nachlassgläubigern

Auskunftsanspruch des Nachlassgläubigers
Nachlassgläubiger haben oft ein erhebliches Interesse daran, sich über den Bestand eines Nachlasses einen Überblick zu verschaffen, wenn sie offene Forderungen gegen den Erblasser haben. Mehr zu: Auskunftsanspruch des Nachlassgläubigers flgt in Kürze

 

Hier finden Sie  ausgewählte Zusammenfassungen von Entscheidungen aus der Rechtsprechung zum Erbrecht