Verkehrsunfall

Verkehrsunfallschadenregulierung

Welche Ansprüche stehen Ihnen eigentlich zu?

Professionelle Unterstützung ist wichtig, da die Rechtsprechung der Verkehrsgerichte, der Oberlandesgerichte und des BGH kaum zu überschauen ist. Die gegnerischen Haftpflichtversicherungen wissen darum und nutzen ihre eigene Kenntnisse Ihnen gegenüber. Genau deshalb sollten Sie die Korrespondenz mit den gegnerischen Haftpflichtversicherungen einem Anwalt überlassen, der die Rechtsprechung ebenfalls kennt. Ich verfolge stets die neuesten Entwicklungen der Rechtsprechung und setze Ihre Ansprüche effektiv durch sowie kann Ihre Fragen beantworten.

Rechtsanwaltskosten und Gutachterkosten sind erstattungsfähige Schadenersatzpositionen. Das Anwaltshonorar und die Gutachterkosten hat der Unfallverursacher bzw. die Haftpflichtversicherung seines Fahrzeuges im Rahmen der jeweiligen Eintrittspflicht zu erstatten. Darum kümmere ich mich selbstverständlich.

Häufige Fragen sind z.B.:

Kann der Fahrzeugschaden als Reparaturschaden abgerechnet werden ?
Wie hoch darf der Schaden sein? Bis zur Grenze von 100% des Wiederbeschaffungswertes oder bis zur 130% Grenze oder sogar noch höher?

Wie verhält es sich mit Stundenverrechnungssätzen markengebundener Fachwerkstätten? Haben Sie einen Anspruch hierauf oder dürfen Sie von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf einen von der Versicherung benannten Referenzbetrieb verwiesen werden?

Muss Ihr Fahrzeug repariert werden oder dürfen Sie fiktiv auf Gutachterbasis abrechnen? Dürfen sie Ihr Fahrzeug verkaufen?
Muss Ihr Fahrzeug auf Totalschadenbasis abgerechnet werden?

Was ist mit einer Nutzungsausfallentschädigung und/oder Mietwagenkosten?
Wie hoch ist die angemessene Nutzungsausfallentschädigung?
Wie hoch dürfen Mietwagenkosten sein?

Was ist eine Wertminderung? Wie hoch ist diese eigentlich?

Was ist mit der Mehrwertsteuer? Muss das Fahrzeug repariert werden? Muss eine Rechnung über eine erfolgte Reparatur vorgelegt werden? Was ist bei der Reparatur in Eigenregie?

Welche Kosten sind noch erstattungsfähig:
Allgemeine Kostenpauschale? Abschleppkosten? Stellplatzkosten? Taxikosten? Flugkosten?
An- und Abmeldekosten? Vorhaltekosten? Entsorgungskosten?

Schmerzensgeldansprüche bei Verletzungen durch einen Unfall:
In welcher Höhe stehen Ihnen ggfs. Ansprüche zu?
Welche Ersatzansprüche bestehen in diesem Zusammenhang mit Arztkosten, sonstigen Heil- und Behandlungskosten oder Medikamentenkosten?
Besteht ein Haushaltsführungsschaden?
Besteht ein Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung?

Welche Ansprüche stehen Ihnen bei einem Verkehrsunfall im EU-Ausland / Ausland zu?

Im Rahmen der Ermittlung aller unfallrelevanten Daten wie. z.B. der Personalien des Unfallgegners, dessen Kfz.-Haftpflichtversicherung, kümmere ich mich auch um die Beschaffung der polizeilichen Ermittlungsakte und Ermittlung möglicher Zeugen.

Ich übernehme die vollständige Korresponden mit
•der gegnerischen Kfz.-Haftpflichtversicherung
•auf Wunsch auch mit Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung oder Kaskosversicherung
•Ihrer Rechtsschutzversicherung
•Werkstätten und Kraftfahrzeugsachverständigen
•den Polizeibehörden oder der Staatsanwaltschaft

Sie können gerne einen persönlichen Beratungstermin mit mir telefonisch vereinbaren oder per Fax oder Email mit mir Kontakt aufnehmen.