Antworten auf die wichtigsten Fragen eines Arbeitnehmers zum Thema Kündigung

II. Frage: Wann sind Kündigungsgründe erforderlich?

Grundsätzlich kann ein Arbeitsverhältnis auch ohne jeglichen Grund gekündigt werden. Nur wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet, gelten strenge Kündigungsbeschränkungen.
Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: 

Weiterlesen: II. Frage: Wann sind Kündigungsgründe erforderlich?

IV. Frage: Welche Kündigungsgründe sind zulässig?

Wenn im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind und das das jeweilige Arbeitsverhältnis bereits seit mehr als sechs Monaten besteht, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur kündigen aus

  • betriebsbedingten Gründen (siehe mehr bei IX. Frage: Wann kan aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden?)
  • personnenbedingte Gründen (siehe mehr bei  XI. Frage: Wann kann aus personenbedingten Gründen gekündigt werden?)
  • verhaltensbedingten Gründen (siehe mehr bei X. Frage: Wann kann aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden?)

V. Frage: Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen rechtlichen „Anspruch“ auf Abfindung haben Arbeitnehmer nur, wenn es hierzu besondere Vereinbarungen gibt, z.B. in einem Sozialplan oder einem Tarifvertrag.
Gleichwohl enden die meisten Kündigungsverfahren trotzdem mit der Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer; dies nicht, weil der Arbeitgeber hierzu vom Gericht verpflichtet werden kann, sondern weil sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Zahlung einer Abfindung geeinigt haben. 
Warum? 

Weiterlesen: V. Frage: Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Diese Webseite nutzt Session-Cookies (CMS) und Dienste Dritter (zum Beispiel Google Maps). Sie können selbst entscheiden, ob Sie dies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.