V. Frage: Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen rechtlichen „Anspruch“ auf Abfindung haben Arbeitnehmer nur, wenn es hierzu besondere Vereinbarungen gibt, z.B. in einem Sozialplan oder einem Tarifvertrag.
Gleichwohl enden die meisten Kündigungsverfahren trotzdem mit der Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer; dies nicht, weil der Arbeitgeber hierzu vom Gericht verpflichtet werden kann, sondern weil sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Zahlung einer Abfindung geeinigt haben.
Warum?