XI. Frage. Wann kann aus personenbedingten Gründen gekündigt werden?
Eine personenbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn der Mitarbeiter oder Arbeitnehmer auf Dauer nicht mehr die notwendige Befähigung oder Eignung besitzt, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer eine erforderliche Fahrerlaubnis oder eine sonstige erforderliche Zulassung dauerhaft verliert.
Ein besonderer Hauptanwendungsfall der personenbedingten Kündigung ist die krankheitsbedingte Kündigung. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: