VI. Frage: Wie hoch soll die Abfindung sein?
Die Höhe der Abfindung ist frei verhandelbar. Siehängt von zahlreichen Faktoren ab. Die Überlegungen, welche Abfindung angemessen wäre, beginnen nach meiner Erfahrung in der Praxis häufig mit der sogenannten „Regelabfindung“. Im Raum Sachsen-Anhalt beträgt diese z.B. 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Hat man diese Regelabfindung ermittelt, müssen die individuellen Faktoren des Einzelfalls noch berücksichtigt und sozusagen "eingepreist" werden. Wichtige Faktoren dabei sind